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Aktionsbündnis Parité in den Parlamenten

„Die mangelnde Heranziehung
von Frauen zu öffentlichen Ämtern
und ihre geringe Beteiligung in den Parlamenten
ist schlicht Verfassungsbruch in Permanenz.“

Dr. jur. Elisabeth Selbert, „Mutter“ des Artikel 3, Absatz 2 Grundgesetz (1949)

51 % aller Wahlberechtigten sind Frauen, allerdings spiegelt sich in unseren Parlamenten – vom Bundestag bis zu den Stadträten – diese Mehrheit nicht wider. Vor allem in den kommunalen Parlamenten ist das Verhältnis von Frauen und Männern bis heute unausgewogen. Eine faire, gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an politischen Entscheidungen ist also nicht gewährleistet.

Die paritätische Wählbarkeit von Frauen ist aber die Voraussetzung für die gerechte Vertretung und Durchsetzung der politischen Belange und Interessen aller Bürgerinnen und Bürger. Nur eine repräsentative Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten kann das aktuelle demokratische Defizit ausgleichen. Ohne gleichberechtigte Parlamente keine gleichberechtigte Gesetzgebung – und keine gleichberechtigte Gesellschaft.

Nach dem Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung ist der Staat zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zur Beseitigung bestehender Nachteile verpflichtet. (Art. 3, Abs. 2 GG; Art 118, Abs. 2 Verfassung des Freistaates Bayern). Trotz der andauernden Unterrepräsentanz von Frauen in den Parlamenten seit mehr als 70 Jahren ist der Staat seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, die dadurch bestehenden Nachteile zu beseitigen.

Das Münchner Aktionsbündnis Parité in den Parlamenten wurde im März 2014 vom Verein für Fraueninteressen und dem Stadtbund Münchner Frauenverbände mit dem Ziel gegründet, die Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Wahlgesetze gerichtlich überprüfen zu lassen und auf eine Änderung des bestehenden Wahlrechts der Länder und des Bundes hinzuwirken.
Am 4.7.2018 sind die Frauenlisten Landesverband Bayern e.V. dem Bündnis beigetreten.

Das Aktionsbündnis ist ein Zusammenschluss vieler engagierter Menschen aus allen Bereichen des gesellschaftlichen und politischen Spektrums mit der Forderung:

Alle Parteien sollen gesetzlich verpflichtet werden, ihre Wahllisten paritätisch, also 50:50, mit Frauen und Männern zu besetzen.

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